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Ein Anwalt aus Saitama reichte am Donnerstag beim Bezirksgericht Tokyo eine Klage gegen den japanischen Internet-Provider ,,Nippon Telegraph and Telephone Corporation (NTT)” ein, nachdem dieser drei Webseiten mit raubkopierten Inhalten blockiert hatte.

Der Kläger Yūichi Nakazawa sei der Auffassung, dass der Provider gegen das Telekommunikationsgesetz verstoßen hat somit eine Verletzung des Datenschutzes darstellt. Dabei stützt sich der Anwalt auf Artikel 21 der japanischen Verfassung: „Die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie die Rede-, Presse- und alle anderen Ausdrucksformen sind zulässig. Es darf weder eine Zensur geschehen noch die Geheimhaltung jeglicher Kommunikationsmittel verletzt werden.“ Mehr Hintergrundinformationen zu diesem Thema findet ihr hier. 

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