Manga
© willianfujii / CC0 Creative Commons / pixabay.com
Wie nun die Verantwortlichen des Telekommunikationsunternehmens ,,NTT” (Nippon Telegraph and Telephone Corporation) kürzlich bekannt gaben, plane man den Zugriff auf drei illegale Manga-Webseiten im Rahmen einer ,,kurzfristigen Notfallmaßnahme” sperren zu wollen.

Demnach sollen die Webseiten solange gesperrt werden, bis die japanische Regierung einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzuweisen hat. Bereits zuvor konnten wir berichten, dass die Webseite ,,Mangamura” von den Administratoren freiwillig vom Netz genommen wurde. Zudem sei der Server, auf dem die Bilder gespeichert wurden, ebenfalls nicht mehr erreichbar.

Die japanische Regierung hatte in der Vergangenheit die Internetprovider gebeten, zunächst freiwillig den Zugriff auf illegale Manga-Webseiten zu sperren. Ab 2019 soll dann ein entsprechendes Gesetz in Kraft treten. Neben Mangamura habe man zudem AniTube! und MioMio im Visier. Sofern weitere Webseiten gefunden werden, wird dann ein Gremium berufen, welches das weitere Vorhaben bespricht. Laut Schätzungen der ,,Content Overseas Distribution Association“ (CODA) belaufen sich die Schäden durch illegale Angebote im Internet bei ca. 400 Milliarden Yen – Tendenz steigend. So verzeichnet ,,Mangamura“ monatlich mehr als 100 Millionen Besucher, während die Verkaufszahlen von digitalen Comics in Japan sinken.

Die Mainichi Shimbun-Zeitung berichtete im Vorfeld, dass es keinen klaren rechtlichen Präzedenzfall für die Aufforderung von Internetprovidern gibt, den Zugang zu Webseiten zu blockieren. Kritiker jedoch sehen bei dieser Forderung eine Verfassungswidrigkeit an, da gemäß Artikel 21 der japanischen Verfassung eine Verletzung der Privatsphäre der Kommunikation vorliegt: „Die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie die Rede-, Presse- und alle anderen Ausdrucksformen sind zulässig. Es darf weder eine Zensur geschehen noch die Geheimhaltung jeglicher Kommunikationsmittel verletzt werden.“ Als Gegenargument führt die Regierung jedoch an, dass Raubkopien sowohl Verleger als auch Schöpfer erheblich schädigen.

 

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